Compliance
Die Grundlage unserer Geschäftstätigkeit.
Die Witt-Gruppe versteht die Einhaltung aller gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen als selbstverständliche Grundlage einer jeden Geschäftstätigkeit und erwartet umfassende Compliance nicht nur von all ihren Mitarbeiter*innen, sondern auch von allen Dritten, die mit der Witt-Gruppe im geschäftlichen Verkehr stehen. Um das zu gewährleisten und mögliche Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, Compliance-Verstöße frühzeitig zu erkennen.
Hier sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen!
Wir möchten deshalb an dieser Stelle jeden ausdrücklich bitten und ermutigen, mögliche Verdachtsfälle zu melden. Diese können sich zum Beispiel auf Verstöße gegen geltendes Recht, den Code of Conduct oder unternehmensinterne Regelungen der Witt Gruppe beziehen. Jeder Hinweis wird anschließend durch unsere Compliance-Abteilung geprüft, bewertet und konsequent verfolgt.
Sie möchten eine Meldung (Compliance-Verstoß oder Verdachtsfall) abgeben? Bitte nutzen Sie dazu den digitalen Hinweisgeberkanal "SpeakUp". Auf Wunsch kann die Hinweisabgabe anonym erfolgen. Um dies zu gewährleisten, ist es wichtig, dass keine Daten eingegeben werden, die Rückschlüsse auf die eigene Person zulassen. Zusätzlich sollte der Hinweis in diesem Fall nach Möglichkeit nicht über einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Computer abgegeben werden.
Zum Hinweisgeberportal "SpeakUp":
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich vertraulich an den Ombudsmann zu wenden: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert.
Als Rechtsanwalt unterliegt er der gesetzlich anerkannten Schweigepflicht und darf ohne Zustimmung keine Info an Dritte weitergeben.
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
Tel: +49 69 71033330 oder 06105-921355